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Kosten

Die Kosten einer Psychotherapie können je nach Versicherung unterschiedlich geregelt sein. Hier finden Sie einen Überblick über die Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte mit Kassenzulassung sowie für privat Versicherte und Selbstzahler.

Gesetzliche Krankenversicherung

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten erfolgt die Psychotherapie in der Regel nach Antragstellung bei der Krankenkasse. In den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam geprüft, ob eine Therapie indiziert ist und die Kostenübernahme beantragt werden kann. Beginn des Prozesses ist immer eine Psychotherapeutische Sprechstunde, die über die Terminvergabestelle der 116117 gebucht werden kann. Durch Klick auf den Button erfolgt eine Weiterleitung.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen häufig ganz oder teilweise übernommen. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über die Bedingungen Ihrer Versicherung.

Beihilfe

Psychotherapie für Beihilfeberechtigte ist grundsätzlich beihilfefähig. Die Kosten werden je nach Beihilfestelle und privater Restkostenversicherung anteilig übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Formalitäten.

Heilfürsorge

In besonderen sozialen oder finanziellen Belastungssituationen kann eine Kostenübernahme durch die Heilsarmee möglich sein. Die Voraussetzungen werden individuell geprüft. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten.

Selbstzahlleistung

Als Selbstzahler*in können Sie psychotherapeutische Leistungen unkompliziert und ohne Antrag bei einer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Behandlung erfolgt diskret und flexibel, die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut (GOP).

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