Kosten
Honorarübersicht (GOP)
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
PKV/Beihilfe:
Leistung
Psych. Sprechstunde
Probatorische Sitzungen
Einzeltherapie Kurzzeittherapie (Sitzung 1–24) VT* & ST*
Einzeltherapie Kurzzeittherapie (Sitzung 1–24) TP* Einzeltherapie Langzeittherapie (ab Sitzung 25) VT* & ST* Einzeltherapie Langzeittherapie (ab Sitzung 25) TP*
GOP
2x812a
2x812a + 801a
2x812a + 801a
2x812a + 801a
870 (3,1-facher Satz) + ggf. 801a
861 (3,35-facher Satz) + ggf. 801a
Honorar
134,06 €
134,06 € + 33,52€
134,06 € + 33,52€
134,06 € + 33,52€
135,53 € + ggf. 33,52€
134,73 € + ggf. 33,52€
Je nach individuellem Bedarf können für zusätzliche Leistungen, wie z. B. Testdiagnostik oder individuelle Beratungen, weitere Kosten gemäß der Leistungsübersicht entstehen. Einzelne Leistungen werden nach 3,1 bzw. 3,35fachen Satz gemäß individueller Honorarvereinbarung abgerechnet (u.a. Langzeittherapie ab der 25. Therapiesitzung, die Biografische Anamnese, gutachterliche Stellungnahmen). Die Erstattungsfähigkeit durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über die Leistungen Ihres individuellen Versicherungstarifs.
* VT = Verhaltenstherapie, ST = Systemische Therapie, TP = Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Selbstzahler*innen:
Die Kosten für eine Psychotherapie als Selbstzahler*innen orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine einzelne Sitzung kostet ungefähr 135€ (Verhaltenstherapie / Systemische Therapie GOÄ 870 3,1-facher Satz 135,53€ und Tiefenpsychologisch fundierte Therapie GoÄ 861 (3,35-facher Satz 134,73€).
Je nach individuellem Bedarf können für zusätzliche Leistungen, wie z. B. Psychischer Befund, Testdiagnostik oder individuelle Beratungen, weitere Kosten gemäß der Leistungsübersicht entstehen. Einzelne Leistungen werden nach 3,1 bzw. 3,35fachen Satz gemäß individueller Honorarvereinbarung abgerechnet (u.a. die Biografische Anamnese, gutachterliche Stellungnahmen).
Selbst getragene Behandlungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Informieren Sie sich bei Bedarf bitte vor Aufnahme der Therapie über Ihre Möglichkeiten.
